Der Möbelbonus ist ein Steuerfreibetrag für Gebäuderenovierungen, der für Arbeiten gilt, die ab dem 1. Januar 2017 durchgeführt werden. Mit dem Bonus können 50 % der Ausgaben, einschließlich des Kaufs von Möbeln und Geräten der Energieklasse A+, von der Steuererklärung abgezogen werden.
Zu den Arbeiten, für die die Prämie in Anspruch genommen werden kann, gehören: außerordentliche Instandhaltungsarbeiten für die Restaurierung oder Renovierung des Gebäudes; Wiederaufbau von Gebäuden, die durch Katastrophen beschädigt wurden; ordentliche oder außerordentliche Instandhaltung der gemeinsamen Teile einer Eigentumswohnung. Gewöhnliche Instandhaltungsarbeiten sind dagegen ausgeschlossen.
Um den Möbelbonus in Anspruch nehmen zu können, muss die Durchführung der Renovierungsarbeiten mit den entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Für den Kauf von Möbeln beträgt der Abzug 50 % bei einem Höchstbetrag von 10.000 Euro, wobei die Rückzahlung über 10 Jahre erfolgt.
Für weitere Informationen siehe http://www1.agenziaentrate.gov.it/web_app_entrate/bonus_arredi.html#indice
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